Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen (bei Erwachsenen ab 18 Jahren 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage) keine weiteren Kosten.
Die Wahlleistungen werden im Voraus schriftlich mit der Patientenverwaltung und/oder den leitenden Ärzten der jeweiligen Abteilung vereinbart.
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie gegen Aufpreis folgende Sonderleistungen wählen:
- Persönliche Betreuung ausschließlich durch die leitenden Ärzte
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Unterbringung einer Begleitperson (ohne Komfortleistungen)
Die Vereinbarung „Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer“ ermöglicht Ihnen den Aufenthalt in einem Wahlleistungszimmer für die Dauer Ihres Aufenthaltes.
Sind Sie privat versichert, so besteht die Möglichkeit, Ihre Ansprüche an das Krankenhaus abzutreten. In diesem Fall rechnet das Krankenhaus direkt mit der Privat-Krankenversicherung ab.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, aber sichergehen wollen, dass Sie in einem komfortablen Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer untergebracht werden und darüber hinaus noch weitere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchten, so ist dies grundsätzlich möglich. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Rechnung über die in Anspruch genommene Wahlleistung.
Die Unterbringung in allen Ein- oder Zwei-Bett-Zimmern umfasst folgende Komfortleistungen:
- Eigene Dusche/WC, Pflegeprodukte
- Schrank mit Wertfach
- Farbfernsehgerät und Audioanlage
- Kopfhörer
- Telefon/Internet
- Tageszeitung/Wochenzeitschrift
- Wahlleistungsmenü
Der unabhängige Patientenfürsprecher hat die Aufgabe, Anregungen, Bitten oder Beschwerden von Patientinnen, Patienten und deren Angehörigen zu prüfen. Er bewahrt Stillschweigen über alle Angelegenheiten, die ihm bekannt werden.
Jedes Anliegen der Patienten oder Angehörigen wird von unserem Patientenfürsprecher sofort sorgfältig geprüft und zum Lob -und Beschwerdemanagement weitergeleitet. Gemeinsam mit dem Patientenfürsprecher bemühen wir uns um möglichst schnelle Abhilfe. Anliegen können schriftlich formuliert und in den Briefkasten im Eingangsbereich eingeworfen oder persönlich vorgetragen werden.
Dr. phil. Günther Regentrop
Tel. (06831) 171-390
Mobil (0176) 24366533
Sprechstunde:
Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
EG, Haupthaus, Zimmer E-050
Erkrankungen betreffen den ganzen Menschen und sind nicht nur auf körperliche Beschwerden begrenzt. Fragen, Ängste und Hoffnungen berühren die Seele. Unsere Seelsorger/-innen unterstützen Sie und bieten Ihnen auch gerne Begleitung im Gespräch an. Wenn Sie einen Besuch wünschen, bzw. ein konkretes Anliegen haben, nehmen Sie bitte Kontakt über das Pflegepersonal auf.
Katholischer Gottesdienst in der Krankenhauskapelle
Sonn- und Feiertag
8:45 Uhr (wird über Fernsehen auf Kanal 09 in die Zimmer übertragen)
Dienstag im Haus
Büro EG
Unsere Kapelle befindet sich in Haus D, 1. Stock, und lädt Sie zu Gebet und Stille ein.
Kindergräberfeld "Friedhof Neue Welt"
Eltern, deren Kind früh verstorben ist, erleben ein solches Schicksal oft als einschneidende Trauererfahrung. Daher ist es gut und hilfreich, trauernden Eltern und Angehörigen wohnortnah einen Ort der Trauer anzubieten, wo sie ihr beerdigtes Kind aufsuchen können. Das Krankenhaus Saarlouis vom DRK und das Marienhaus Klinikum Saarlouis haben in Kooperation mit der Stadt Saarlouis auf dem Friedhof „Neue Welt“ ein Gräberfeld eingerichtet.
Auf diesem Gräberfeld finden dreimal jährlich Gemeinschaftsbestattungen statt. Eingeladen dazu sind alle Eltern, Großeltern, Geschwisterkinder und Freunde. Für die Beisetzung entstehen keine Kosten. Die Stadt Saarlouis, das Bestattungshaus Blasius und die Firmen Art Floral und Blumen Klahm stellen ihre Dienste unentgeltlich zur Verfügung.
Termine 2026
22. April, 11.00 Uhr
19. August, 11.00 Uhr
02. Dezember, 11.00 Uhr
Kontakt
Ökumenische Klinikseelsorge
Pastoralreferent
Rolf Friedsam
Tel. (0160) 400 4714
Während Ihres Aufenthaltes haben Sie die Möglichkeit WLAN zu nutzen.
Anleitung zur Nutzung
- Öffnen Sie die WLAN-Einstellungen Ihres Endgerätes
- Verbinden Sie das Gerät mit dem WLAN „GaesteWLAN“
- Öffnen Sie Ihren Browser
- Sie gelangen automatisch auf die AVAYA Anmeldeseite
- Geben Sie den Benutzernamen und das Kennwort des Ihnen ausgehändigten Vouchers ein
- Klicken Sie auf Anmelden
Die Anmeldeseite schließt sich nun und das Gerät ist mit dem Internet verbunden. Sollte sich die Anmeldeseite nicht automatisch öffnen, geben Sie folgende Zahlenkombination in die Adresszeile des Browsers ein: 192.168.2.1 und öffnen Sie die Seite. Danach öffnet sich die AVAYA Anmeldeseite und Sie können sich anmelden.
Weitere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie in der Patientenanmeldung.
Um telefonieren zu können bzw. erreichbar zu sein, benötigen Sie eine Chipkarte. Sie erhalten diese bei der Patientenaufnahme oder am Empfang. Auf der Chipkarte ist auf dem rechten Rand Ihre Telefonnummer aufgedruckt. Am Kassenautomaten zahlen Sie bitte Geld für das Pfand, die tägliche Grundgebühr und die Telefoneinheiten auf Ihr Telefonkonto ein. Guthaben, das nicht verbraucht wird, sowie den Pfandbetrag für die Chipkarte erhalten Sie bei der Schlussabrechnung am Kassenautomaten wieder zurück.
Stecken Sie die Chipkarte auf der rechten Seite in den Schlitz an Ihrem Telefon und warten Sie, bis im Display Ihre Nummer angezeigt wird. Dann ist Ihr Telefon angemeldet. Solange ein ausreichendes Guthaben auf Ihrer Karte vorhanden ist, können Sie telefonieren und angerufen werden.
Wenn Sie die Chipkarte während des kompletten Kalendertages (von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) nicht einstecken, wird für diesen Tag keine Grundgebühr erhoben.
Die aktuellen Gebühren für die Standgebühr und die Gebühreneinheit entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung für das Telefon. Die Standgebühr ist bei Patienten mit Wahlleistungsvereinbarung im Zuschlag enthalten.