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Notfall

Zentrale Telefonnummern

Bei Lebensgefahr

NOTRUF 112

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

116 117

Weitere Notfall-Nummern

Giftnotrufzentrale
Bonn   (0228) 192 40
Mainz   (06131) 192 40

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (mehrsprachig)
116 016

Kinder- und Jugendtelefon
0800 11 10 3333

Medizinische Kinderschutzhotline
0800 19 21 000

Sucht und Drogen Hotline
01806 313031

Telefonseelsorge
0800 11 10 111

Weißer Ring Opfer Telefon
116 006

Zentrale Rufnummern am Krankenhaus Saarlouis vom DRK

Notaufnahme
(06831) 171 - 433

Kreißsaal
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Empfang
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Außenansicht des Krankenhauses Saarlouis vom DRK

Sanierung

Die DRK Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Saarland ist grundsätzlich ein zukunftsfähiges Unternehmen. Der Schritt des Sanierungsverfahrens ist wegen der jahrelangen belastenden Konzernstruktur der ehemaligen Trägergesellschaft DRK Süd-West unausweichlich geworden. Mit der Restrukturierung streben wir nun einen kompletten Neuanfang an, um uns von diesen Altlasten zu befreien.

Zu diesem Zweck hat die Geschäftsführung am 10. November 2025 beim Amtsgericht Saarbrücken einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens eingereicht. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht daraufhin Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth aus St. Ingbert bestellt. Nach dem bisherigen Fahrplan könnte bereits im Frühjahr/Frühsommer 2026 ein Insolvenzplan mit dem neuen Sanierungskonzept eingereicht werden.

Was bedeutet „in Eigenverwaltung“?

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Das bedeutet, dass der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt und im laufenden Betrieb saniert wird. Die Geschäftsführung bleibt hier operativ voll verantwortlich und handlungsfähig. Der vorläufige Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen.

Die Tochtergesellschaften saarmed Medizinbedarf GmbH, die GastroServ Catering GmbH und die Krankenpflegeschule der DRK-Schwesternschaft Rheinpfalz-Saar e. V. sind von dem aktuellen Verfahren nicht betroffen.


Was bedeutet das Verfahren für unsere Patientinnen und Patienten?

Im laufenden Krankenhausbetrieb werden für unsere Patientinnen und Patienten und im Gästehaus Lebach für die Bewohnerinnen und Bewohner keine Auswirkungen spürbar sein. Es ist sichergestellt, dass wir alle weiterhin in der gewohnten Qualität versorgen und auch die Krankenpflegeschule unvermindert geöffnet bleibt. Bei Fragen rund um das Thema der Sanierung wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Was bedeutet es für die Zusammenarbeit mit Partnern und Dienstleistern?

Die Zusammenarbeit geht ganz normal weiter. Alle Partner und Dienstleister werden für ihre Leistungen während des Eigenverwaltungsverfahrens auch ganz normal bezahlt.


Die Restrukturierung der DRK gem. Krankenhausgesellschaft mbH Saarland befindet sich weiter auf Kurs

Saarlouis, den 02.02.2026

Nachdem am 10.11.2025 das Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt und die vorläufige Eigenverwaltung durch das Amtsgericht Saarbrücken angeordnet worden war, wurde nun ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht: Mit Beschluss vom 01.02.2026 hat das Amtsgericht Saarbrücken das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet. Die Rechtsanwälte Dr. Dennis B. Blank und Michael J. W. Blank, BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB, Saarbrücken, begleiten und beraten uns weiterhin als Generalbevollmächtigte. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth, Abel & Kollegen, St. Ingbert, bestellt.

Die medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung im Krankenhaus Saarlouis vom DRK sowie im Gästehaus Lebach ist und bleibt uneingeschränkt und vollumfänglich gewährleistet. Der Krankenhausbetrieb und das Gästehaus Lebach laufen ohne Einschränkungen weiter.

Ziel des Verfahrens ist die nachhaltige Eigensanierung unseres Krankenhauses und des Gästehauses Lebach auf Grundlage eines Insolvenzplans, der die Zustimmung der Gläubiger findet. Der entsprechende Abstimmungstermin wird voraussichtlich Ende April 2026 stattfinden. Im Idealfall könnte das Verfahren bereits im Frühsommer 2026 durch das Insolvenzgericht aufgehoben werden.

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden gemeinsam mit dem Geschäftsführer Matthias Adler und seinem Team der conPrimo und contec GmbH sowie dem weiteren Berater Steffen Koller, Reformwerk Beratungsgesellschaft GmbH, zahlreiche Restrukturierungsmaßnahmen identifiziert, geprüft und schrittweise umgesetzt.

Die bereits eingeleiteten sowie die noch geplanten Maßnahmen und die zugrunde liegenden Planrechnungen eröffnen unserem Krankenhaus und dem Gästehaus Lebach eine realistische und tragfähige Zukunftsperspektive. Die vergangenen Wochen haben eindrucksvoll gezeigt, welches Potenzial in unserem Krankenhaus und im Gästehaus Lebach steckt.

Unser Ziel ist es, die medizinische Versorgung langfristig zu sichern, stabile und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Dieser Weg erfordert weiterhin Disziplin, Offenheit für Veränderungen und eine konstruktive Zusammenarbeit – bietet jedoch zugleich die Chance auf einen echten Neuanfang ohne die Altlasten der früheren Trägerstruktur.

Besonders hervorzuheben sind das Engagement, die Professionalität und das hohe Verantwortungsbewusstsein unserer Mitarbeitenden, die tagtäglich mit großem Einsatz für unsere Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner da sind.

Wir sind überzeugt, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, der Unterstützung aller Beteiligten und insbesondere durch den großen Einsatz unseres Personals die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung schaffen werden. Transparenz und Verlässlichkeit bleiben dabei zentrale Leitlinien des gesamten Verfahrens.